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Leistung 01

Schadengutachten

Sie haben einen unverschuldeten Haftpflichtschaden? Wir beziffern ihn vollständig – und gerichtsfest.

Ein Schaden ist mehr als das, was man auf den ersten Blick sieht.

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Was wir für Sie tun

Wir nehmen den Schaden auf, ermitteln die Schadenhöhe an Ihrem Fahrzeug und melden den Schaden – falls noch nicht geschehen – bei der gegnerischen Versicherung.

  • Unfall- und Schadengutachten
  • Reparaturkostenkalkulation
  • Beweissicherung
  • Schadendokumentation
  • Unterstützung bei der Schadenabwicklung

Sie haben einen unverschuldeten Haftpflichtschaden?

Ein Haftpflichtschaden liegt vor, wenn Sie als Unfallbeteiligter nicht der Verursacher, sondern der Geschädigte sind. In diesem Fall muss der Unfallverursacher oder dessen Haftpflichtversicherung den gesamten Schaden ersetzen. Um Ihren Schadenersatz zu beziffern, benötigen Sie ein Gutachten oder eine Reparaturkalkulation von einem qualifizierten Kfz-Gutachter.

Ein Kostenvoranschlag der Werkstatt reicht dafür nicht aus: Ihm fehlen mehrere Schadenersatzpositionen, und er genügt vor Gericht nicht zur Beweissicherung. Der Kfz-Sachverständige ermittelt die Schadenssumme umfänglich und exakt.

Freie Wahl des Sachverständigen

Im Kfz-Haftpflichtschadenfall ist der Unfallverursacher nach § 249 BGB verpflichtet, Ihnen den unfallbedingt erlittenen Schaden zu ersetzen. Sie sind so zu stellen, als wäre der Schaden nicht eingetreten. Dabei gilt: Sie haben die freie Wahl des Sachverständigen. Ob ein Gutachten erstellt wird, entscheiden Sie als Geschädigter selbst.

Auch kleine Schäden können teuer werden

Auch ein vermeintlich kleiner Schaden kann teuer werden – moderne Kunststoffstoßfänger verformen sich nach einem Aufprall zurück, der eigentliche Schaden dahinter ist zunächst nicht sichtbar. Deshalb sollte jeder Schaden von einem Fachmann begutachtet werden.

Schadengutachten anfragen

Oder direkt anrufen: +49 7161 9245051

CAD-Daten als STL, STEP oder 3MF, Archive als ZIP oder RAR, Bilder als PNG oder JPG, Dokumente als PDF. Maximal 10 MB.