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Leistung 05

Gasprüfung für Wohnmobile und Wohnwagen

Nach DVGW G 607 / EN 1949 und nach DGUV V 79 – für Freizeitfahrzeuge und gewerbliche Anlagen.

Sicherheit ist keine Frage des Zufalls.

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Sicherheit hat höchste Priorität

Gerade beim mobilen Zuhause auf Rädern und bei gewerblichen Einsatzfahrzeugen zählt jedes Detail. Unsere professionelle Gasprüfung für Wohnwagen, Wohnmobile und gewerblich genutzte Gasanlagen mit Flaschenbetrieb garantiert Ihnen ein Höchstmaß an Schutz und Zuverlässigkeit.

G 607 – Wohnwagen und Wohnmobile

Die Gasprüfung nach G 607 / EN 1949 ist seit dem 1. Oktober 2004 europaweit vorgeschrieben für den Betrieb von Flüssiggasanlagen in Wohnwagen und Wohnmobilen. Grundlage sind die Technischen Regeln Flüssiggas (TRF), die EG-Richtlinien 2001/56/EG und 2004/78/EG sowie das DVGW-Arbeitsblatt G 607 / EN 1949.

Wann geprüft wird: vor der ersten Inbetriebnahme einer neuen Anlage, danach alle zwei Jahre, und zusätzlich nach jeder Änderung, Reparatur oder jedem Austausch von Gasgeräten.

Was geprüft wird: Dichtheitsprüfung der gesamten Anlage mit elektronischen Geräten, Funktionsprüfung der Gasgeräte, Überprüfung der Thermoelemente sowie Prüfung von Reglern und Schläuchen – für die eine gesetzliche Austauschpflicht nach acht bis zehn Jahren gilt.

Nach bestandener Prüfung erhält das Fahrzeug eine außen angebrachte Prüfplakette mit dem Jahr der nächsten Prüfung sowie eine Prüfbescheinigung – das Prüfbuch. Wichtig: Die Plakette allein ist kein Nachweis. Gültig ist die Prüfung nur mit den Protokollen im Prüfbuch, das deshalb immer mitgeführt werden sollte.

Seit dem 1. Januar 2020 ist die Gasprüfung keine Voraussetzung mehr für die Hauptuntersuchung. Wir empfehlen sie dennoch weiterhin regelmäßig – es geht um Ihre eigene Sicherheit.

DGUV V 79 – gewerbliche Betriebe

Die DGUV V 79 (ehemals BGV D 34) ist eine Vorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung für Flüssiggasanlagen in gewerblichen Betrieben. Sie legt Standards für Aufstellung, Sicherheit und Wartung fest und trat am 1. Oktober 1993 in Kraft.

Die Vorschrift gilt überall dort, wo Flüssiggas zu Brennzwecken genutzt und aus Druck- oder Druckgasbehältern versorgt wird. In regelmäßigen Abständen – alle zwei oder vier Jahre – ist eine Prüfung verpflichtend.

Wir prüfen Ihre Anlage vor Ort, dokumentieren das Ergebnis und stellen Ihnen die erforderliche Bescheinigung aus.

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Oder direkt anrufen: +49 7161 9245051

CAD-Daten als STL, STEP oder 3MF, Archive als ZIP oder RAR, Bilder als PNG oder JPG, Dokumente als PDF. Maximal 10 MB.